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PRÜFSACHVERSTÄNDIGER FÜR LÖSCHANLAGEN

MATTHIAS BORMUTH

Als bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger prüfe ich selbsttätige und nichtselbsttätige Löschanlagen gemäß den geltenden bauaufsichtlichen Anforderungen.

MEINE LEISTUNGEN

Sie besitzen oder verwalten ein Objekt mit einer selbsttätigen oder nichtselbsttätigen Löschanlage und sind auf der Suche nach einem Prüfsachverständigen für die baurechtliche Prüfung Ihrer Anlage? Dann sind Sie bei mir genau richtig!

 

Löschanlagen sind nach gültigem Baurecht vor der ersten Inbetriebnahme und danach alle 3 Jahre regelmäßig wiederkehrend durch einen baurechtlich anerkannten Prüfsachverständigen prüfen zu lassen.

Ob es sich dabei um eine Sprinkleranlage, eine Wandhydrantenanlage oder eine Sonderlöschanlage, wie z.B. eine Gaslöschanlage oder Küchenlöschanlage handelt, ich stehe Ihnen gerne prüfend und beratend zur Seite.

PRÜFUNG

Die Prüfung einer Löschanlage umfasst eine technische Funktionsprüfung der Anlage vor Ort und eine Bewertung der baurechtlichen Anforderungen. Als Betreiber erhalten Sie einen qualifizierten Prüfbericht gemäß der TPrüfVO zur Vorlage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

BERATUNG

Die Konzeptionierung und Planung von Löschanlagen wird in der heutigen Zeit immer anspruchsvoller und komplizierter. Es ist daher sinnvoll, den Prüfsachverständigen bereits in der Planungsphase mit einzubeziehen, um potenzielle Fehler in der Planung frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.

GUTACHTEN

Gibt es Unklarheiten zur Auslegung oder dem technischen Stand Ihrer Anlage in einem Objekt? Dann stehe ich gerne für nicht baurechtlich relevante Bewertungen von Löschanlagen zur Verfügung und erstelle Gutachten zu Bestandsanlagen.

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Telefon: +49 152 59142088

E-Mail: m.bormuth@sv-bormuth.de

Anschrift: 

Opelstr. 3, 64646 Heppenheim

Öffnungszeiten für Telefonanrufe: werktags 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

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